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Stadt Köln Amt für Stadtsanierung und Baukoordination An Sozialistische Selbsthilfe Mülheim Mietvertrag vom 7.7.1993 Sehr geehrte Damen und Herren, der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 05.04. 2001 den Beschlussvorschlag der Verwaltung - Erlass offener Grundsteuern aus den Jahren 1994 - 2000 in Höhe von 41.577,25 DM und - Festschreibung der jährlichen Grundsteuer auf einen anteiligen Betrag von 2.573, 46 DM mehrheitlich abgelehnt. Er hat stattdessen einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der PDS-Gruppe folgenden Beschluss gefasst:
1. Der SSM erstattet eine jährliche Grundsteuer in Höhe von 2.573,46 DM, die
auch tatsächlich gezahlt werden muss (keine Verrechnung mit der Miete). Mit freundlichen Grüßen
Hinweis seitens INA: Im § 2 aus dem Mietvertrag der SSM mit der Stadt Köln vom 7.7.93 heißt es: " Das Mietverhältnis geginnt mit dem 1.7.93 und wird auf die Dauer von 10 Jahren geschlossen. Wird es nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Mietzeit vom Mieter gekündigt, so verlängert es sich jeweils um 5 weitere Jahre. Die Höchstmietdauer beträgt 30 Jahre. Danach ist ein neuer Vertrag auszuhandeln." "Die Vermieterin kann das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn trotz schriftlicher - mit einer ausreichenden Frist versehener - Abmahnung e) der Mieter mit den von ihm zu zahlenden Grundbesitz- und Nebenabgaben sowie Versicherungsprämien um mehr als 2 Monate in Rückstand gerät."
Dazu Brief INA
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