3.2.3 Das konkret Allgemeine und das Besondere

In der Vernunft erhalten wir auch ganz besondere Beziehungen zwischen dem Allgemeinen, dem Besonderen und dem Einzelnen. Im Wikipedia-Artikel „Allgemeines und Einzelnes“ weiß man davon noch gar nichts. Es wird davon gesprochen, dass „ein Einzelding unter einen Begriff fällt“ oder davon, dass „das Allgemeine in allen wissenschaftlichen Erkenntnissen […] immer durch Regeln gegeben ist, denen das Einzelne […] zu folgen hat.“ Diese Bestimmungen erreichen lediglich die abstrakte Einzelheit und die abstrakte Allgemeinheit, die für das Verstehen typisch ist. (Diese Art von Philosophie fällt weit hinter den bereits im Mittelalter erreichten Diskussionsstand des Universalienproblems zurück; siehe gleich.)

Mit dem Wissen des eben ausführlich beschriebenen Übergangs vom Verstand zur Vernunft lässt sich nun leicht vermuten, dass sich dabei auch das Verhältnis zwischen Allgemeinem, Einzelnen und Besonderem verändert.

Ich möchte hier nicht die gesamte Abhandlung von Hegel dazu referieren, wir finden das Wichtigste in der „Wissenschaft der Logik II, Zweiter Teil: Die subjektive Logik“ (HW 6: 243ff.) und der „Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften I. Dritte Abteilung“ (HW 10: 307ff.). Ich versuche hier gleich eine Reinterpretation, die auch für eine materialistischer Weltsicht akzeptabel sein dürfte.

Das Verhältnis von Allgemeinem und Einzelnem (bzw. dem Besonderen) war übrigens schon immer ein wichtiges und auch politisch umkämpftes Thema in der Philosophie (z.B. im frühen Mittelalter unter dem Namen „Universalienproblem“). Die vernünftigste Lösung dieses Problems gab damals Abälard (1079 - 1142). Er begriff Allgemeines als real existierende Zusammenhänge. Dieses Allgemeine steht dann nicht über dem Einzelnen, sondern wird in den Dingen und ihrem Verhalten selbst realisiert.

Das Allgemeine in diesem Sinne ist nicht lediglich ein Gesamtsystem, dessen Identität mit sich selbst im Zentrum der Betrachtung steht, sondern das sog. „konkret Allgemeine“ ist „das mit sich Identische ausdrücklich in der Bedeutung, daß in ihm zugleich das Besondere und Einzelne enthalten sei“ (HW 8: 314). Es enthält das Besondere aber nicht nur wie eine Kiste die Äpfel, sondern das Besondere ist das Ergebnis der Besonderung des Allgemeinen (HW 10: 286). Zum Aufatmen hier wieder ein Beispiel (das Kai Froeb gern verwendet):

Das Allgemeine (hier auch der allgemeine Begriff) ist beispielsweise „Sitzmöbel“. Haben wir diesen Begriff, so lassen sich daraus besondere Sitzmöbelarten ableiten („besondern“): Stühle mit Lehne und einer Sitzfäche, oder Sessel oder… Der einzelne Stuhl ist daraus aber nicht ableitbar.
Der Fehler an diesem Beispiel ist, dass das Allgemeine hier noch zu einfach eine Zusammenfassung von vielen Unterarten ist, von denen auch eine fehlen könnte. Bei einem Allgemeinen im von Hegel gemeinten Sinne darf keins der besonderen Momente fehlen. Etwas komplexer, aber deshalb auch näher an Hegels Absichten dran ist das gesellschaftstheoretische Beispiel: Das Allgemeine der kapitalistischen Gesellschaftsordnung bringt notwendigerweise ganz besondere, für diese Gesellschaftsordnung wesentliche Wirtschaftsformen, Politikformen, Individualitätsformen etc. mit sich, wobei jedoch nicht jede einzelne politische Handlung unmittelbar dadurch hervorgerufen wird (wie dass es Hartz IV-Regelungen gibt).

Überhaupt gilt dieser Zusammenhang zwischen Allgemeinem und Besonderen häufig für das Verhältnis von allgemeinem Inhalt und besonderen Existenzformen. Das Besondere ist dann eine je besondere Darstellung des sich von sich unterscheidenden Allgemeinen (Hoffmann 2004: 359).

Abgelöst von diesen einzelnen Beispielen lässt sich formulieren: Die besonderen Momente entstehen in der Bewegung des Allgemeinen und gleichzeitig besteht das Allgemeine aus der Bewegung der Momente. Das Allgemeine erhält sich selbst in seiner Identität durch die ständige Bewegtheit seiner Momente.

Wir müssen nur etwas aufpassen, dass wir dabei nicht eine falsche Vorstellung entwickeln. Als Momente soll man sich hier keine gegenständlichen Teile vorstellen. Eine Gesellschaft besteht zwar aus vielen Menschen, deren Handlungen die Gesellschaftlichkeit erzeugen - aber hier gilt nicht, dass die Menschen die Besonderen seien und die Gesellschaft das Allgemeine. Als Besonderes gelten hier inhaltliche Aspekte oder Dimensionen. Es geht um Wirtschaftsformen, Politikformen usw. Ein guter Test, wann etwas als Besonderes gilt, ist die Frage, ob die besonderen Formen vollständig genannt werden können. Allgemeines und Besonderes und die Besonderen untereinander sind mit Notwendigkeit durcheinander bestimmt, Zufälligkeiten haben hier keinen Platz.

Der Zusammenhang zwischen dem konkret-Allgemeinen und seinen Besonderen ist ein notwendiger. Wenn ein besonderes Moment fehlen würde, wäre das Allgemeine nicht und ohne das Allgemeine wären die Besonderen nicht. Für die rote Rose gilt dies nicht, die Farbe „Rot“ kennzeichnet also gegenüber der Rose kein konkret-Allgemeines. Beispiele für wirkliche konkret-allgemeine Zusammenhänge finden wir laut Hegel lediglich im Bereich der Gesellschaft (des „Geistes“, wie Hegel sagt), denn in der Natur sind die Zusammenhänge etwa zwischen den Gattungen und den einzelnen Organismen noch zufällig.

In der Struktur einer Gesellschaft (als dem konkret-Allgemeinen) finden wir jedoch notwendigerweise immer folgende Momente: a) unmittelbar, d.h. biologisch existierende und wechselwirkende Menschen in Familien etc., b) wirtschaftliche Tätigkeit zur Befriedigung von Bedürfnissen, c) eine vernünftige Organisierung der Menschen (bei Hegel als „Staat“ bezeichnet). Interessant ist hier insbesondere, dass die Wirtschaft bei Hegel nicht das letzte Wort haben soll bei der Gestaltung der Gesellschaft und dass er eine vernünftigen Organisierung der Gesellschaft („Staat“) ausdrücklich absetzt von einem „Not- und Verstandesstaat“ (HW 7: 340), in dem die einzelnen Menschen nur eine „äußere Beziehung“ eingehen (ebd.: 177). In einer vernünftigen gesellschaftlichen Organisierung dagegen gilt, dass die einzelne Vernunft in dieser gesellschaftlichen Infrastruktur ihr eigenes Wesen findet, und – wenn sie entsprechend dieser Infrastruktur handelt, „nicht mit dem ihr Fremden, sondern nur mit ihrem Eigenen zusammen“ (HW 13: 136) geht. Die drei genannten Momente (unabhängig davon, welche historische Existenzform sie annehmen), gehören also zu jeder Gesellschaftsstruktur und eine Gesellschaftsstruktur bildet sich in der realen Bewegung dieser Momente.

Die Philosophie Hegels ist insofern abgeschlossen, als dass er für viele (seiner Ansicht nach alle möglichen) Problembereiche jene Momente nennt, die auch bei der weiteren Entwicklung der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis nicht mehr ergänzt zu werden brauchen. Dass sich die konkreten historischen Existenzformen dieser Formen und dementsprechend auch der Erkenntnisstand verändern könnten, wird von Hegel dagegen nicht bestritten.

Der Begriff des „Einzelnen“ ist ein gutes Beispiel dafür, dass man sehr genau darauf achten muss, in welchem Kontext Hegel ihn verwendet. Das Einzelne bedeutet an manchen Stellen das empirisch Einzelne, das nicht mehr weiter erklärt bzw. abgeleitet werden kann. Sahra Wagenknecht spricht dann von der „Heterogenität des Seins“ - das einzelne Moment geht im konkreten Bewegungszusammenhang nicht vollständig auf (Wagenknecht 1997: 84/85). Trotzdem fällt das Einzelne auch nicht völlig aus den universellen Zusammenhängen heraus. Einzelnes ist nicht zu begreifen ohne sein Allgemeines, aber auch nicht allein aus diesem Allgemeinen begreifbar (ebd.: 85).

Aber auch die betrachtete Allgemeinheit, das in sich abgeschlossene Ganze, ist ein Einzelnes. Auch dies ist nicht weiter ableitbar. Das Besondere ist dagegen immer ein besonderes Moment des Allgemeinen.

Den Übergang von Verstand und Vernunft finden wir beim Verhältnis von Allgemeinem, Besonderen und Einzelnem auch wieder. Der Verstand trennt das Allgemeine (Ganze) und das Einzelne (die Teile) und bringt sie nur äußerlich wieder zueinander (Das Ganze als die Summe der Teile). In der Vernunft „übergreift“ das Allgemeine sich selbst und seine Besonderungen. Das heißt, das Besondere steht dem Allgemeinen nicht als Fremdes gegenüber, sondern es ist von diesem selbst erzeugt, es ist das Allgemeine in der Form des Besonderen. Das Besondere steht nicht fremd dem Allgemeinen gegenüber, sondern jedes Besondere kann begriffen werden als Moment seines Allgemeinen.

Noch eine kleine Erklärungshilfe: Hans Heinz Holz verwendete die Spiegelmetapher u.a. zur Beschreibung des Verhältnisses von Allgemeinem und Besonderem. Das Allgemeine ist hier der Spiegel, das Besondere das Spiegelbild. Das Allgemeine enthält und erzeugt das Besondere: der Spiegel enthält und erzeugt das Spiegelbild. Gleichzeitig gilt aber auch: Das Besondere enthält das Allgemeine (denn es ist die Bestimmtheit des Allgemeinen). Mit dem Spiegel gesprochen. Das Spiegelbild ist das Spiegelbild von genau diesem Spiegel.


 
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